3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Es holte zudem einen Fachbericht der OLK ein; aufgrund der ausführlichen Fotodokumentation, welche die OLK zusammen mit dem Fachbericht einreichte, wurde auf die Durchführung eines Augenscheins verzichtet. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht der OLK zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde und verweist hauptsächlich auf ihren Entscheid. Die Einsprechenden haben auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren verzichtet.