2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 12. April 2017 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie rügen insbesondere, die Gemeinde habe dem Um- und Ausbauvorhaben einzig gestützt auf ästhetische Gründe den Bauabschlag erteilt und dies obwohl sich das um- bzw. ausgebaute Gebäude gut ins Strassen- und Ortsbild einfügen würde. Zudem habe die Gemeinde unzulässigerweise auf die Einholung eines Fachberichts der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) verzichtet.