Gleichzeitig ersuchten sie um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung für den bereits erstellten Aussenparkplatz entlang der Kantonsstrasse. Gegen das Um- und RA Nr. 110/2017/54 2 Ausbauvorhaben wurde Einsprache erhoben. Mit Entscheid vom 12. April 2017 erteilte die Gemeinde Uebeschi einerseits die nachträgliche Baubewilligung betreffend den Aussenparkplatz und andererseits den Bauabschlag betreffend das Um- und Ausbauvorhaben.