c) Die Vorinstanz wird die Gesuchsunterlagen verbessern lassen und das Baugesuch unter Erwähnung sämtlicher Ausnahmen und der Reklame publizieren lassen. Danach wird sie die offenen Fragen zur Sicherheit und der Ästhetik abklären und den Amtsbericht beim Amt für Wald einholen müssen, bevor sie nach der Gewährung des rechtlichen Gehörs einen neuen Gesamtbauentscheid erlassen kann. Dabei wird sie sicherzustellen haben, dass die Befristung der Bewilligung im Grundbuch angemerkt wird. 10. Kosten