b) Die Baugesuchsunterlagen müssen verbessert und die Publikation nachgeholt werden. Zudem sind weitere Sicherheitsaspekte zu prüfen und eine Ergänzung des Amtsberichts des Amtes für Wald (Ausnahmebewilligung Reklame) einzuholen. Überdies bestehen offene Fragen in Bezug auf die Ästhetik. Es erscheint daher sachgerecht, die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zurückzuweisen (Art. 72 Abs. 1 VRPG).