24 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 4a; BVR 2009 S. 329 E. 5.3, BVR 2006 S. 491 E. 6.3.1 25 Vgl. dazu VGE Nr. 2009.314 vom 22.11.2010 E. 8.6.3 RA Nr. 110/2017/53 13 minimieren/unterbrechen, damit ein ansprechendes Strassenbild gewährleistet bleibe. Die Vorinstanz wird daher im nachfolgenden Verfahren zu prüfen haben, ob mit einer Begrünung eine verbesserte Integration der Holzwand möglich ist. Eine Unterbrechung/Minimierung entfällt hingegen aus sicherheitstechnischen Gründen.