Bei der Holzwand handelt es sich um eine Zweckbaute, deren Erscheinungsbild durch die Funktion weitgehend vorgegeben ist. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind daher entsprechend gering.25 Bereits in ihren Schlussbemerkungen forderten die Beschwerdeführenden "laut gängiger Praxis bei Sichtschutzwänden", diese auf ein Minimum zu reduzieren oder mit verschiedenen Materialien zu gestalten. In ihrer Beschwerde präzisieren sie, Holz- und Betonwände (z.B. für Sicht und Lärmschutz) seien mit einer Auflage zur Begrünung zu versehen, respektive diese zu