Weiter stellt sich die Frage, ob gegenüber dem Privatweg und den Liegenschaften die seitliche Sperrzone mit einem Sicherheitsnetz nach der ersten Scheibe genügt. Im Detailplan nicht mehr vorgesehen sind Querschlägersicherungen bei den einzelnen Scheiben (wie noch auf dem früheren Plan vom 7. Januar 201622 bzw. dem "nur für Standort WC" genehmigten Situationsplan vom 7. Januar 2016 mit Anpassung vom 5. April 2016). b) Angesichts dieser Unklarheiten ist unter Einbezug des kantonalen Schiessplatzexperten zu klären, ob die Sicherheit für den vorliegenden Schiessplatz gewährleistet ist. 7. Ästhetik / Ortsbild- und Landschaftsschutz