der deutschen Verbände scheinen beim genehmigten Bogenschiessplatz nicht eingehalten zu sein: Bei den Bahnen betragen die seitlichen Abstände und die der Scheiben voneinander nicht mindestens 2 m, wie dies in den zitierten Regeln für Wettkampfbahnen vorgesehen ist. Zudem stellt sich die Frage, ob auf der Seite, welche an den Wald grenzt und einzig allenfalls Warnschilder im Wald aufgestellt werden21, eine "gegen ein unbefugtes Betreten gesicherte Sperrzone" besteht. Ebenfalls unklar ist, ob das Netz als Verlängerung der Holzwand tatsächlich eine geeignete Auffangeinrichtung darstellt.