a) Die technische Kommission des Swiss Archery Verbandes beruft sich in ihrem Bericht vom 10. November 2015 auf ein Dokument des Deutschen Feldbogen Sportverbandes und des Deutschen Schützenbundes aus dem Jahr 2009, welches sich mit Sicherheitskriterien von Bogenplätzen befasst.20 Dabei handelt es sich vermutlich um die sicherheitstechnischen und baulichen Regeln für Bogenplätze des Deutschen Feldbogen Sportverbandes und des Deutschen Schützenbundes vom 21. März 2009. Diese Regeln 17 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) 18 Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG; BSG 921.11)