Er führt diese zusammen mit der Holzwand ins Feld um dem Vorwurf zu begegnen, es sei unklar, welche Schutzelemente wo und in welchen Dimensionen gebaut würden. Der Situationsplan vom 7. Januar 2016 wurde als solcher jedoch gar nicht genehmigt und in Bezug auf die Querschlägersicherungen besteht ein Widerspruch zwischen dem genehmigten Detailplan für die Schiesszone und der Begründung des Gesamtbauentscheids.