Für die mobile Toilette gilt gemäss handschriftlichem Vermerk eine alte Version desselben Situationsplans mit dem Vermerk "Anpassung 5.4.16", auf welchem bei den Zielscheiben noch Querschlägersicherungen eingezeichnet sind. Der aktuelle Detailplan für die Schiesszone enthält solche nicht mehr. Trotzdem nimmt der angefochtene Gesamtbauentscheid auf die Querschlägersicherungen "gemäss Situationsplan vom 7. Januar 2016" Bezug. Er führt diese zusammen mit der Holzwand ins Feld um dem Vorwurf zu begegnen, es sei unklar, welche Schutzelemente wo und in welchen Dimensionen gebaut würden.