11 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 18 N. 10 RA Nr. 110/2017/53 7 3. Mangelhafte Bekanntmachung a) Die Beschwerdeführenden rügen zudem, dass die Baupublikation den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte, da sie ohne die Ausnahmegesuche "Bauen innerhalb einer genehmigten Leitungsbaulinie" sowie "Bauen im Wald" erfolgte und die geplante Reklame nicht erwähnt worden sei. Sie machen daher eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und von Vorschriften über die Publikation geltend.