3 Vgl. dazu pag. 144 ff. und 147 ff. der Vorakten des Regierungsstatthalteramtes RA Nr. 110/2017/53 4 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten bei der Gemeinde und dem Regierungsstatthalteramt ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen