Sie machen insbesondere geltend, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, die Sicherheitsvorkehrungen, die Baupublikation sowie die Gesuchs- und Planunterlagen seien mangelhaft und die gute Gesamtwirkung fehle. Zudem sei zu Unrecht eine Ausnahmebewilligung für die Nichteinhaltung des Strassenabstands gewährt und eine Übergangsnutzung bewilligt worden.