2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie verlangen die sofortige Einstellung der nicht bewilligten Nutzung als Bogenschiessanlage und die Aufhebung der baupolizeilichen Verfügung vom 4. April 2016. In der Hauptsache beantragen sie die Aufhebung des Gesamtbauentscheides vom 20. April 2017 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, die Sicherheitsvorkehrungen, die Baupublikation sowie die Gesuchs- und Planunterlagen seien mangelhaft und die gute Gesamtwirkung fehle.