In ihrem Schreiben vom 29. Juni 2016 verzichteten die Beschwerdegegner zudem auf die Parkplätze auf der Parzelle I.________. Mit Gesamtbauentscheid vom 20. April 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun den Bauabschlag für die Erweiterung der Parkplätze und die Überdachung der Güterwagen. Für das übrige Bauvorhaben erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung, befristet bis am 31. Mai 2018 mit Verlängerungsmöglichkeit um zwei Jahre.