Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Regierungsstatthalteramt forderte die Beschwerdegegner dreimal auf, die Baugesuchsunterlagen zu korrigieren, zu ergänzen und neu einzureichen.3 Daher reichten die Beschwerdegegner mit Schreiben vom 29. Juni 2016, 30. November 2016 und 8. Dezember 2016 weitere Unterlagen ein. In ihrem Schreiben vom 29. Juni 2016 verzichteten die Beschwerdegegner zudem auf die Parkplätze auf der Parzelle I.________.