Da der Bauinspektor der Stadt Thun als Nachbar direkt betroffen ist, überwies die Gemeinde Thun das Verfahren an das Regierungsstatthalteramt Thun.1 Mit Verfügung vom 4. April 2016 wurde das Benützungsverbot gelockert. Das Schiessen mit maximal 5 Scheiben auf Distanzen von 10 bis 30 m innerhalb eines klar umgrenzten Bereichs und nur mit schwachen Bögen wurde für zwingende Schiessevents, für welche Verpflichtungen bestehen, erlaubt. Dabei waren aufgrund von Auflagen und Bedingungen zusätzliche Sicherheitsmassnahmen einzuhalten.2 1 Pag. 73 und 89 f. und 95 der Vorakten des Regierungsstatthalteramtes