Die Beschwerdegegner reichten am 1. Februar 2016 (mit Nachtrag vom 14. März 2016) ein Baugesuch ein für die Bewilligung des Betriebs einer Bogensportanlage für fünf Jahre und die Erstellung neuer Sicherheitsvorkehrungen (Holzwand und Netz). Weiter beantragten sie die definitive Bewilligung der zwei 1989 für 10 Jahre bewilligten Güterbahnwagen, die Überdachung dieser Güterwagen, zusätzliche Parkplätze und das Aufstellen einer ToiToi WC-Kabine und Reklamen. Die Parzelle liegt in der Wohnzone. Da der Bauinspektor der Stadt Thun als Nachbar direkt betroffen ist, überwies die Gemeinde Thun das Verfahren an das Regierungsstatthalteramt Thun.1