Während des Verfahrens auf Prüfung der Voranfrage vom 3. Oktober 2015 holte die Gemeinde einen Bericht der technischen Kommission des Verbandes Swiss Archery zur bestehenden Bogensportanlage ein. Gestützt auf diesen Bericht vom 10. November 2015 untersagte der damalige Bauinspektor mit baupolizeilicher Verfügung vom 1. Dezember 2015 die Benützung der Bogensportanlage, setzte eine Frist von 60 Tagen zur Einreichung eines Baugesuchs und ordnete andernfalls die Entfernung aller Bauten und Anlagen der Bogenschiessanlage bis 31. März 2016 an.