2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 8. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 6. April 2017 und die Erteilung des Bauabschlags.