Betonscheiben zwecks Erdbebenertüchtigung im Erd- und Untergeschoss und eine neue Erschliessung von Seite F.________gässli. Die Parzelle liegt in der Dienstleistungszone (D) im Bereich der Überbauungsordnung (ÜO) G.________strasse/H.________strasse, mit Bauklasse 5 (5 Vollgeschosse) und Empfindlichkeitsstufe ES III. Das Gebäude ist im Bauinventar des Kantons Bern zusammen mit den westlich gelegenen Gebäuden auf Parzellen Nrn. I.________ und J.________ als schützenswertes K-Objekt verzeichnet. Das östlich/nordöstlich gelegene Gebäude auf Parzelle Nr. K.________, die der Beschwerdeführerin gehört, ist im kantonalen Bauinventar als erhaltenswert eingetragen.