widerrechtlich erstellten Parkplätze einzuzeichnen, damit entsprechende Abklärungen getroffen werden könnten.14 Dieser Bitte ist der Beschwerdeführer jedoch nicht nachgekommen. Er hat mit Schreiben vom 15. März 2017 lediglich mitgeteilt, es sei nicht an ihm, sondern an der Gemeinde Steffisburg, den fraglichen Sachverhalt abzuklären. Somit gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Baubewilligungspraxis der Gemeinde betreffend Parkplätze. Auch im Beschwerdeverfahren nennt der Beschwerdeführer keine konkreten Fälle von Parkplätzen, bei deren Erstellung die Nachbarschaft zu Unrecht nicht informiert worden wäre.