c) Aus der Stellungnahme der Gemeinde Steffisburg vom 24. Mai 2017 und den Vorakten geht hervor, dass die Gemeinde bestrebt ist, das Baubewilligungsverfahren bei Parkplätzen rechtmässig durchzuführen. Zwar hat der Beschwerdeführer die Gemeinde mit Brief vom 8. März 2017 darauf hingewiesen, in der Nachbarschaft seien nicht bewilligte Parkplätze erstellt worden. Gemäss Aussage der Gemeinde konnte das Bauinspektorat anlässlich eines Augenscheins vor Ort am 13. März 2017 jedoch keine offensichtlich neu erstellten Parkplätze feststellen. Daher wurde der Beschwerdeführer von der Gemeinde mit Schreiben vom 14. März 2017 gebeten, auf einem Plan die Standorte der angeblich