Wenn sich der Beschwerdeführer gegen angeblich nicht bewilligte Parkplätze zur Wehr setzen möchte, hat er den Weg des baupolizeilichen Verfahrens zu beschreiten. Ihm steht die Möglichkeit offen, bei der Gemeinde eine entsprechende baupolizeiliche Anzeige einzureichen. 2. Mitteilung an die Nachbarinnen und Nachbarn a) Die Vorinstanz hat am 2. März 2017 gestützt auf Art. 27 BewD zehn Nachbarinnen und Nachbarn mit einem eingeschrieben Brief über das Bauvorhaben des