2. Gegen die Baubewilligungskosten reichte der Beschwerdeführer am 8. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er macht geltend, er sei nicht einverstanden mit der erhobenen Gebühr für das Anschreiben der Nachbarinnen und Nachbarn und verlange deshalb eine Reduktion der Baubewilligungskosten um Fr. 200.--. Es seien in den letzten Jahren etliche andere Parkplätze erstellt worden, über die er nicht informiert worden sei.