1. Der Beschwerdeführer reichte am 24. Februar 2017 bei der Gemeinde Steffisburg ein Baugesuch ein für die Erweiterung der bestehenden Aussenparkplätze von 5 auf 6 Abstellplätze auf Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. B.________. Auf eine amtliche Publikation wurde verzichtet, das Bauvorhaben wurde den Nachbarinnen und Nachbarn mit eingeschriebenem Brief bekanntgemacht. Mit Gesamtentscheid vom 13. April 2017 erteilte die Gemeinde Steffisburg die Baubewilligung. Die Kosten des Baubewilligungsverfahrens von total Fr. 655.-- wurden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.