c) Mit der vorliegenden Projektänderung ist ein oberirdischer Besucherparkplatz entfallen. Die reformierte L.________ und das Ehepaar G.________ hatten in ihrer Einsprache das Fehlen von (oberirdischen) Besucherparkplätzen gerügt und ihre Einsprache nach der Projektänderung vom 26. September 2016 zurückgezogen. Durch den Wegfall eines weiteren Besucherparkplatzes könnten ihre Interessen betroffen sein. Die Projektänderung ist bekannt zu machen. d) Im Baugesuch für die vorliegende Projektänderung wird keine Ausnahme zur Unterschreitung des Strassenabstands mehr beantragt. Es ist zu klären, ob es sich dabei um ein Versehen handelt.