Im Rahmen der Projektänderungen wurde die Einstellhallenzufahrt, die ursprünglich in der nordöstlichen Ecke des Baugrundstücks vorgesehen war, immer weiter gegen Westen verschoben. Somit würde nur ein Teilstück des Strassenabschnitts "H.________ West" auf das gesetzliche Normmass von 4,20 m verbreitert. Den Gutachtern der K.________ AG lag aber noch das erste Bauprojekt mit Einstellhallenzufahrt im Nordosten des Baugrundstücks vor. Die Empfehlung zur Strassenverbreiterung bezog sich demnach auf den gesamten Strassenabschnitt "H.________ West". Soweit ersichtlich besteht auch östlich der aktuell geplanten Einstellhallenzufahrt Gegenverkehr auf dem Strassenabschnitt "H.___