Auf dem bewilligten Situationsplan 1:100 ist nur ein violetter Streifen mit der Bezeichnung "Reserve für Strassenverbreiterung" eingetragen. Die Strassenverbreiterung wurde nie als Bauvorhaben genannt und bekannt gemacht15 und ist im vorinstanzlichen Entscheid dementsprechend auch nicht als bewilligtes Vorhaben aufgeführt. Da sie Voraussetzung für die genügende Erschliessung ist, darf die Verbreiterung der Fahrbahn nicht erst in einem nachgelagerten Verfahren beurteilt werden.