West" auf 4,20 m, genügende Abbiegeradien von der geplanten Einstellhalle in die Strasse und eine Einbahnverkehr-Regelung auf dem Strassenabschnitt "H.________ Mitte".9 Gestützt auf dieses Gutachten forderte die Gemeinde im Amtsbericht eine Projektanpassung mit einer Verbreiterung der Fahrbahn sowie Verbesserungen bei den Sichtweiten der Einstellhallenausfahrt. Sie hielt fest, mit gewissen Anpassungen könne die genügende Erschliessung sichergestellt werden.10 Die Gemeinde bestand später auf einer Strassenverbreiterung auf 4,20 m westlich der Einstellhallenzufahrt.11