c) In Zusammenhang mit der Einzonung des Gebiets H.________ wurde eine Überbauungsordnung für die Erschliessung erlassen.7 Die ÜO bezweckt die Sicherung der Leitungen der Detailerschliessung und die Erstellung einer neuen Detailerschliessungsstrasse zur Erschliessung der westlichen Parzellen im H.________ (vgl. Art. 1 und 5 Überbauungsvorschriften). Die neue Strasse I.________ wurde inzwischen erstellt und der westliche Teil des Gebiets H.________ überbaut. Das Bauvorhaben betrifft den östlichen Teil des Gebiets H.________. Nach Art. 5 ÜV hat die Zufahrt zu den östlichen Grundstücken direkt ab der "Basiserschliessungsstrasse" H.________ zu erfolgen.