Die Gemeinde bringt vor, im ganzen Quartier entsprächen die bestehenden Strassenbreiten nicht den geltenden Normen. Die Strassen könnten nur im Schritttempo befahren werden. Westlich der Einstellhallenzufahrt könne die Strasse aber auf 4,20 m verbreitert werden. Dies sei mit der Bauherrschaft abgesprochen und könne mit einer Projektänderung bewilligt werden. Die Beschwerdegegnerin erklärt, mit der Strassenverbreiterung werde der Verkehrssicherheit Rechnung getragen. Die