Am 16. Oktober 2017 reichten die Beschwerdegegnerinnen ein Projektänderungsgesuch ein. Die Änderungen betreffen das Mehrfamilienhaus (Verkleinerung der Balkone, Anordnung der Fenster), die Kinderspielplatz- und Aufenthaltsfläche, die Verschiebung der Einstellhallenzufahrt und Verschmälerung des Zugangs zu den Doppeleinfamilienhäusern sowie die Aufhebung eines oberirdischen Besucherparkplatzes. 5. Auf die Rechtsschriften den Fachbericht des AGR wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen