3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 17. Mai 2017 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 8. Juni 2017 Stellung, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerinnen beantragen mit Beschwerdeantwort vom 8. Juni 2017, die Baubeschwerde sei abzuweisen und der Gesamtbauentscheid zu bestätigen.