2. Dagegen gelangten die Beschwerdeführenden am 8. Mai 2017 mit Beschwerde an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 5. April 2017 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Sie rügen insbesondere eine ungenügende Erschliessung, eine fehlende Bewilligung der Strassenverbreiterung, Unklarheiten bei der Verkehrsführung, eine fehlende Einpassung ins Ortsbild, die Überschreitung des Nutzungsmasses und eine ungenügende Fläche des Kinderspielplatzes. Ausserdem befürchten sie Immissionen durch die Entlüftung der Einstellhalle und die Wärmepumpen.