4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 7'854.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2017/47 19 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt M.________, eingeschrieben - N.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Meiringen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I (TBA OIK I), A-Post