2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 24'801.30 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zuständig. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 2’000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. RA Nr. 110/2017/47 18