e) Nach dem Gesagten ergibt sich folgendes: Bei Einhaltung des 3-Meter-Streifens bleibt zwischen dem Kinderspielplatz und der Spielfläche 1 ein mittiger Streifen von lediglich 2 Metern übrig, weshalb diese Flächen nicht als Kinderspielplätze berücksichtigt werden können: Von ihrer Dimension und ihrer Nähe zu den Hauptfassaden können die als solche bezeichneten Flächen nicht als Spielflächen dienen. Von den ausgewiesenen Kinderspielplätzen sind daher zuerst die Spielfläche 1 und der Kinderspielplatz in Abzug zu bringen. In einem zweiten Schritt wird der 3-Meter-Streifen auf der Westseite des