Auch bei der auf der Westseite von Haus A gelegenen Spielfläche 2 wird gemäss Projektänderung 2 nicht berücksichtigt, dass ein Streifen von 3 Metern ab Fassade einzuhalten ist, denn dort ist lediglich auf einem Teil der Länge ein Grünbereich (Bepflanzung) von 1,0 m als Abgrenzung zwischen Haus A zur Spielfläche vorgesehen. Auf der Westfassade von Haus A ist somit von der Spielfläche 2 ein Streifen von mindestens 2,0 m x 14,5 m, ausmachend 29 m2 abzuziehen.