Dieses Argument könnte jedoch grundsätzlich bei jedem Mehrfamilienhaus, welches den Streifen von 3 Metern nicht wahrt, vorgebracht werden. Die Nichteinhaltung des Streifens führt hier jedoch dazu, dass der Wahrung der Privatsphäre der Wohnungen im Erdgeschoss zu wenig Rechnung getragen wird. Denn es ist unzweifelhaft, dass nicht nur die Kinder der Wohnungen im Erdgeschoss die Kinderspielplätze aufsuchen werden, sondern die Kinder und Eltern aller Wohnungen, da die Spielplätze (und Aufenthaltsbereiche) für sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner bestimmt sind.