Nach den Vorgaben der AHOP-Empfehlung sind Spielflächen so anzulegen, dass Konflikte zwischen verschiedenen Nutzungen (bspw. Spielen und Manövrieren von Motorfahrzeugen; Spielen und Wohnen) minimiert werden und die Privatsphäre gewahrt ist. Aus diesem Grund verlangt die AHOP-Empfehlung, dass Kinderspielplätze ab Hauptfassaden einen 3-Meter- Streifen einzuhalten haben.