ist ebenfalls eine Kinderspielfläche (nachfolgend Spielfläche 2) im Gelände Richtung J.______bach ausgewiesen. Ab Plan weisen die Spielfläche 1 eine Fläche von rund 72 m2 und der Kinderspielplatz eine solche von 42,4 m2 auf. Die Spielfläche 2 ist ab Plan und bei sehr unregelmässigem Grundriss gemessen circa 116 m2 gross. Dies ergibt die von der Beschwerdegegnerin angegebene Gesamtfläche von rund 230 m2.