Die Beschwerdegegnerin hat die Projektänderung 2 auf die summarische Einschätzung des Rechtsamtes hin eingereicht. Gemäss den neu eingereichten Plänen für das Erdgeschoss (EG) und das 1. Obergeschoss (1. OG)21 werden die vier mittigen Wohnungen anstelle als 3-Zimmmer-Wohnungen zu 2 ½-Zimmer-Wohnungen ausgestaltet, was zu einer Neuberechnung der Flächen für Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche führt. Basierend auf der Bruttogeschossfläche der Familienwohnungen von rund 1471 m2 sei für Kinderspielplätze eine Fläche von rund 221 m2 erforderlich (15 % von 1471 m2). Mit den geplanten Spielplätzen sei dies eingehalten.