1. Fachberichts passte die Bauherrschaft das Vorhaben an; siehe 2. Amtsbericht vom 29. Juni 2015, pag. 249 RA Nr. 110/2017/47 8 innerhalb des Gewässerraums".12 Da sich das Bauvorhaben in einem dicht überbauten Gebiet befinde und den geschützten Gewässerraum lediglich marginal tangiere, sei die erforderliche Ausnahme zu gewähren.