Auf eine Publikation oder eine Anhörung Dritter konnte daher verzichtet werden. Gegenstand des Verfahrens ist somit nur noch das Projekt gemäss der Projektänderung 1 (Pläne gestempelt von der BVE am 9. Juni 2017) und soweit das EG und das 1. OG betreffend gemäss der Projektänderung 2 (Pläne gestempelt von der BVE am 25. August 2017). 3. Gewässerabstand / Gewässerraum