Deshalb empfiehlt es verschiedene Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg und am Gebäude.7 Bei Berücksichtigung dieser Massnahmen seien die IGW bzw. die Lärmschutzverordnung (LSV8) eingehalten. Mit Datum vom 23. August 2017 reichte die Beschwerdegegnerin eine zweite Projektänderung ein, die eine Anpassung der Wohnungsgrössen (vier 2 1/2- Zimmer-Wohnungen anstelle von 3-Zimmer-Wohnungen im EG und 1. OG) und neu berechnete Kinderspielfächen und Aufenthaltsbereiche beinhaltet.