Die Projektänderung wurde durch ein überarbeitetes Lärmgutachten ergänzt, das im Unterschied zum ursprünglichen Lärmgutachten der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung bzw. der sog. «Lüftungsfensterpraxis» Rechnung trägt. Laut Gutachten werden bei den strassenseitigen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Empfindlichkeitsstufe III am Tag überschritten. Deshalb empfiehlt es verschiedene Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg und am Gebäude.7 Bei Berücksichtigung dieser Massnahmen seien die IGW bzw. die Lärmschutzverordnung (LSV8) eingehalten.