6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2017/47 6 abgewiesen wurde, sind durch den vorinstanzlichen Gesamtentscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Projektänderungen